Beitrag: Leiharbeit Krankenhaus: Regeln, Einsatz und Praxis

Im Jahr 2022 setzten 65 % der deutschen Krankenhäuser Leiharbeitskräfte im Pflegedienst ein. Im ärztlichen Dienst lag der Anteil bei 57 %, wie die DKI-Umfrage zur Leiharbeit im Krankenhaus ausweist. Leiharbeit im Krankenhaus ist damit kein Notbehelf einzelner Häuser mehr, sondern ein fester Bestandteil der Personalsteuerung.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Kliniken Leiharbeit grundsätzlich einsetzen dürfen oder sollen. Entscheidend ist, wann sie Versorgung absichert, wann sie den Stationsbetrieb belastet und welche internen Modelle den Bedarf dauerhaft besser auffangen. Wer nur Stundensätze vergleicht, greift zu kurz. Eine Klinik muss auch Einarbeitung, Übergaben, Dienstplanstabilität, Haftung und Bindung der Stammbelegschaft bewerten.

Inhaltsverzeichnis

Warum Leiharbeit in deutschen Kliniken strukturell angekommen ist

65 % der deutschen Krankenhäuser nutzten im Jahr 2022 Leiharbeit in der Pflege. Diese DKI-Zahl beschreibt keinen Ausnahmefall, sondern eine Personalpraxis, die in vielen Pflegedirektionen und Geschäftsführungen fest eingeplant ist. Die Erhebung mit Stand Mitte November 2022 zeigt, wie stark Kliniken nach der Pandemie auf externe Flexibilität angewiesen waren. Besonders patientennahe Bereiche spüren Ausfälle sofort im Dienstplan und auf der Station.

Infografik zeigt, dass 65 Prozent der deutschen Krankenhäuser Leiharbeit in der Pflege nutzen und rund 29.000 Leiharbeitskräfte existieren.

Die Größenordnung reicht über einzelne Notdienste hinaus. Für 2022 weist die Beschäftigungsstatistik in der IQTIG-Auswertung rund 42.000 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in der Pflege aus, davon etwa 29.000 im Krankenhaus. Das entsprach ungefähr 2 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege. Leiharbeit beseitigt keine Unterbesetzung. Sie hält den Betrieb dort aufrecht, wo interne Reserven fehlen.

Die typischen Auslöser im Stationsalltag

Der Bedarf entsteht vor allem durch kurzfristige Lücken:

  • Ungeplante Ausfälle: Krankheit, Quarantäne und andere Abwesenheiten lassen sich nicht zuverlässig aus dem Stammpersonal heraus besetzen.
  • Hochlastbereiche: Intensivstationen und IMC brauchen passende Qualifikationen. Ein beliebiges Verschieben von Mitarbeitenden gefährdet die Dienstplanqualität.
  • Temporäre Projekte: Digitalisierung, Pflegevisiten und organisatorische Umstellungen binden interne Kräfte, obwohl der Mehrbedarf zeitlich begrenzt bleibt.

Demografischer Wandel, chronische Unterbesetzung und hohe Arbeitsbelastung verstärken diese Auslöser. Die Informationen zum Fachkräftemangel in der Pflege ordnen die strukturelle Personalknappheit ein. Für die Klinikentscheidung braucht es zusätzlich eine hausinterne Auswertung: Welche Ausfälle wiederholen sich, welche Schichten bleiben offen, und welche Qualifikationen fehlen tatsächlich?

Für 2024 wurden rund 13.000 Leiharbeitskräfte im Pflegedienst somatischer Krankenhäuser gemeldet, entsprechend 3,7 %. Im Vorjahr lag der Anteil bei 4,2 %, berichtet Bibliomed Manager zur Entwicklung der Leiharbeit in der Pflege. Der Rückgang bedeutet keine Entwarnung. Kostendruck und strengere Budgetvorgaben können den Einsatz begrenzen, während der Bedarf auf den Stationen bleibt.

Kliniken sollten deshalb zuerst einen eigenen Pflegepool, verbindliche Springerregelungen und planbare Flexibilitätsanreize aufbauen. Diese Modelle machen Leiharbeit nicht sofort überflüssig, senken aber den Bedarf dort, wo externe Kräfte nur wiederkehrende Dienstplanlücken schließen.

Rechtliche Grundlagen und tarifliche Spielregeln

Leiharbeit im Krankenhaus steht nicht außerhalb des Arbeitsrechts. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG, bildet den Rahmen für den Einsatz. Ein Verleiher braucht grundsätzlich eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Zwischen Verleiher und Krankenhaus muss ein schriftlicher Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bestehen, und die Pflegekraft muss ihren Leiharbeitsvertrag erhalten. Eine gute Einführung in die Grundlogik bietet die Übersicht zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für Kliniken.

Was Personalverantwortliche prüfen müssen

Die Klinik darf nicht nur auf die fachliche Verfügbarkeit achten. Vor jedem Einsatz müssen Vertrag, Qualifikation, Einsatzbereich und tarifliche Einordnung zusammenpassen. Besonders kritisch wird es, wenn eine Pflegekraft für einen Bereich disponiert wird, dessen Anforderungen im Profil nicht eindeutig abgebildet sind.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich nach den im Entleihunternehmen geltenden Bedingungen behandelt werden, sofern tarifliche Regelungen oder Branchenzuschläge keine abweichende Gestaltung erlauben. Ein praktisches Beispiel macht die Logik greifbar: Wird eine Pflegekraft der Stufe 3 nach TVöD-P eingesetzt, umfasst die Betrachtung nicht nur das Grundentgelt von 14,80 Euro je Stunde, sondern auch einschlägige Pflege- und Schichtzuschläge. Diese konkreten Vergütungsangaben stammen aus der vorgegebenen tariflichen Einordnung und müssen im Vertrag sowie in der Abrechnung nachvollziehbar abgebildet werden.

Vorgabe Quelle Wirkung
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis AÜG Der Verleiher darf Personal rechtmäßig überlassen.
Schriftlicher Überlassungsvertrag AÜG Klinik und Verleiher dokumentieren Einsatz und Verantwortlichkeiten.
Gleichbehandlung und tarifliche Einordnung AÜG und anwendbare Tarifregelungen Vergütung und Arbeitsbedingungen werden prüfbar zugeordnet.
Equal Pay nach der maßgeblichen Einsatzdauer AÜG Die Klinik muss Vergleichsbedingungen und Nachweise sauber dokumentieren.
Begrenzung der Überlassungsdauer AÜG und Tarifregelungen Dauerhafte verdeckte Beschäftigung wird verhindert.

Equal Pay und Einsatzdauer

Nach der gesetzlichen Grundlogik greift der Equal-Pay-Grundsatz nach 18 Monaten Einsatz, sofern keine zulässige abweichende tarifliche Regelung gilt. Die Höchstüberlassungsdauer ist deshalb im Dienstplan und im Vertragsmanagement zu überwachen, nicht erst bei einer späteren Prüfung. Seit 2024 wird die Einhaltung der Begrenzung in der Praxis besonders aufmerksam betrachtet.

Für die Pflege kommt ein weiterer wirtschaftlicher Prüfpunkt hinzu. Eine DKG-nahe Position fordert, Leiharbeit auf Ausnahmesituationen zu beschränken und Kosten nur bis zum 1,5-Fachen der üblichen Vergütung anzuerkennen. Dieser Deckel ist keine Einladung, die rechtliche Prüfung durch eine reine Preisgrenze zu ersetzen. Er macht vielmehr deutlich, dass Kliniken jeden externen Einsatz fachlich, tariflich und wirtschaftlich begründen sollten.

So läuft der Einsatz im Krankenhausalltag

Ein Leiharbeitseinsatz beginnt mit einer konkreten Bedarfsmeldung und endet erst, wenn Qualifikation, Einarbeitung, Arbeitszeit und Abrechnung geprüft sind. Für die Station muss die Kette klar geführt werden:

  1. Bedarfsmeldung der Station: Die Stationsleitung meldet einen Ausfall oder eine absehbare Belastung.
  2. Interne Freigabe und Anfrage: Pflegedienst oder Einkauf prüft den Bedarf und beauftragt den zuständigen Verleiher.
  3. Überlassungsvertrag: Konditionen, Einsatzbedingungen und Nachweispflichten werden festgelegt.
  4. Disposition und Profilabgleich: Der Verleiher schlägt eine fachlich passende Pflegekraft vor.
  5. Einarbeitung auf Station: Die Klinik vermittelt Abläufe, Dokumentation, Ansprechpartner und Besonderheiten.
  6. Einsatz und Schichtübernahme: Die Pflegekraft übernimmt den vereinbarten Dienst.
  7. Dokumentation und Abrechnung: Stunden, Leistungen und Abweichungen werden kontrolliert und kontiert.

Eine Infografik mit sieben Schritten, die den Prozess der Personalvermittlung für Leiharbeit in einem Krankenhausalltag darstellt.

Wo die Prozesskette bricht

Bei bundesweit etwa 29.000 Leiharbeitskräften im Krankenhaus im Jahr 2022 liegt das Problem nicht allein in der Verfügbarkeit. Entscheidend ist, ob Qualifikation und Station zusammenpassen. Eine kurzfristig verfügbare Pflegekraft ohne ausreichende Intensiverfahrung gehört nicht automatisch auf eine IMC.

Der nächste Bruch folgt bei der Übergabe. Fehlen klare Vorgaben für Übergabeprotokoll, Dokumentation und Eskalationswege, arbeitet das Stammpersonal nach. Relevante Informationen können dann verspätet oder unvollständig weitergegeben werden.

Auch die Verwaltung bindet Kapazität. Stammdaten werden doppelt gepflegt, Dienstpläne getrennt geführt und Rechnungen in ein Kontierungsschema übertragen, das der Verleiher nicht zwingend genauso verwendet wie das Krankenhaus. Zeitarbeit in der Pflege beschreibt Abläufe rund um den Einsatz externer Pflegekräfte. Die Klinik bleibt trotzdem für interne Freigaben, Zuständigkeiten und Qualitätsstandards verantwortlich.

Praktische Regel: Kein Einsatz startet ohne geprüfte Fachqualifikation, klaren Stationsbezug und benannte Übergabeverantwortung.

Die Größenordnung der Einsätze macht interne Alternativen prüfenswert. Ein klinikeigener Pool oder ein Springer-Modell reduziert den Aufwand für Profilabgleich, Einarbeitung und Abrechnung, weil die Kräfte bereits mit den Abläufen vertraut sind. Leiharbeit bleibt für akute Lücken verfügbar, sollte aber nicht zum Standardinstrument der Dienstplanung werden.

Auswirkungen auf Personalstruktur und Qualitätsmanagement

Leiharbeit schließt kurzfristig eine Lücke, verschiebt aber oft Arbeit ins Stammpersonal. Eigene Pflegekräfte erklären Stationsstandards, begleiten die Einarbeitung und prüfen Übergaben. Wiederholt sich dieses Muster, steigt die Belastung bei den Mitarbeitenden, die den Stationsbetrieb dauerhaft tragen.

Die externe Pflegekraft ist dabei nicht das eigentliche Problem. Entscheidend ist, ob die Klinik wechselnde Besetzungen als Ausnahme steuert oder als festen Bestandteil der Dienstplanung nutzt. Mit jeder Rotation geht Wissen über stationsspezifische Abläufe, Kommunikationswege und patientenbezogene Besonderheiten teilweise verloren. Fachliche Eignung allein ersetzt diese Vertrautheit nicht.

Die sinkende Quote richtig lesen

Die amtliche Auswertung weist für 2024 im Pflegedienst somatischer Krankenhäuser 3,7 % Leiharbeit aus, nach 4,2 % im Vorjahr. Der Rückgang zeigt, dass Kliniken den Einsatz offenbar begrenzen. Er löst den Personalengpass jedoch nicht. Für die Steuerung zählt deshalb nicht nur der Gesamtwert, sondern die konkrete Verteilung im Haus.

Kennzahl 2022 2024
Leiharbeit im Pflegedienst somatischer Krankenhäuser In der verfügbaren Quelle nicht in derselben Kennzahl ausgewiesen 3,7 %
Vergleichswert des Vorjahres Nicht angegeben 4,2 %
Leiharbeitskräfte in der Pflege Rund 42.000 In der verfügbaren Quelle nicht angegeben
Davon im Krankenhaus Etwa 29.000 In der verfügbaren Quelle nicht angegeben

Was das Qualitätsmanagement daraus ableiten sollte

Pflegedienstleitungen sollten Einsätze nach Station, Schicht und Qualifikationsprofil auswerten. Eine niedrige Klinikquote kann ein Risiko verdecken, wenn externe Kräfte vor allem auf einer intensiv betreuungsbedürftigen Station eingesetzt werden.

Für die Qualitätsprüfung reichen drei Fragen: Wie viel Einarbeitungszeit übernimmt das Stammpersonal? Wie stabil sind die Übergaben? Wie oft müssen Verantwortliche fehlende Stationskenntnis ausgleichen?

Wer diese Werte regelmäßig erfasst, erkennt, wann ein eigener Pool oder ein Springer-Modell wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoller ist. Leiharbeit bleibt für akute Ausfälle verfügbar, darf aber nicht die interne Personalplanung ersetzen.

Interne Modelle im direkten Vergleich zur klassischen Leiharbeit

Klassische Leiharbeit gewinnt beim kurzfristigen Zugriff. Interne Modelle gewinnen bei Wissen, Bindung und wiederholbarer Planung. Die richtige Entscheidung hängt davon ab, ob ein Haus eine akute Lücke schließen oder ein dauerhaftes Flexibilitätsproblem lösen muss.

Modell Kostenindex Flexibilität Bindungswirkung AÜG-Risiko
Klassische Leiharbeit Hoch, abhängig von Vertrag und Einsatz Sehr hoch bei kurzfristiger Verfügbarkeit Gering zur Klinik Hoch zu prüfen
Interner Pflegepool Planbarer und intern steuerbar Hoch innerhalb definierter Einsatzbereiche Hoch Gering, da eigene Beschäftigung
Springer-Modell Planbar, aber mit Vorhaltekosten Hoch bei mehreren Stationen Hoch Gering, da eigene Beschäftigung
Tarifliche Flexibilisierung Abhängig von Zulagen und Vereinbarung Mittel bis hoch Hoch, wenn fair gestaltet Gering, sofern korrekt umgesetzt

Interne Pools brauchen klare Leitplanken

Ein eigener Pflegepool ersetzt Leiharbeit nicht automatisch. Wenn der Pool zu klein ist, fehlen bei mehreren gleichzeitigen Ausfällen trotzdem Kräfte. Wenn er ohne feste Einsatzregeln betrieben wird, entstehen Konflikte zwischen Stationen und die Poolmitarbeitenden verlieren ihre Planbarkeit.

Springermodelle funktionieren besonders gut, wenn die Klinik Kompetenzbereiche sauber definiert. Eine Pflegekraft kann innerhalb eines festgelegten Stationsclusters flexibel eingesetzt werden, muss aber nicht jede Fachabteilung beherrschen. Das stärkt die Qualität, weil die Einarbeitung wiederholbar wird.

Tarifliche Flexibilisierung kann zusätzliche Anreize schaffen, etwa über verlässliche Wunschdienstlogik, freiwillige Zusatzdienste oder planbare Einsatzfenster. Die Ausgestaltung muss mit den geltenden Tarifwerken abgestimmt werden. Seit 2024 nutzbare Tariföffnungen sollten Personalverantwortliche nicht isoliert betrachten, sondern mit Dienstplan, Arbeitszeit und Bindungsstrategie verbinden.

Die Empfehlung für Klinikverbünde

Die beste Wirkung entsteht durch eine Kombination. Der interne Pool deckt wiederkehrende Schwankungen ab, Springerkräfte stabilisieren definierte Bereiche, und Leiharbeit bleibt für echte Ausnahmen verfügbar. Häuser, die ihre internen Modelle systematisch aufbauen wollen, können Backup-Personal für Kliniken als einen Baustein in ihre Bedarfsermittlung einbeziehen.

Meine Empfehlung: Investieren Sie zuerst in Poolfähigkeit und faire Flexibilität. Nutzen Sie externe Kräfte nur dort, wo interne Kapazität, Qualifikation oder Vorlaufzeit nachweislich nicht ausreichen.

Compliance-Checkliste für Kliniken mit Leiharbeitsbedarf

Rechtssichere Leiharbeit wird vor der ersten Schicht organisiert. Geschäftsführung, Pflegedirektion, Personalabteilung und Einkauf brauchen einheitliche Freigaben, Zuständigkeiten und Ablagen. Ein Rahmenvertrag genügt nicht, wenn einzelne Einsätze falsch dokumentiert oder außerhalb des vereinbarten Bereichs geplant werden.

Die fünf Prüfungen vor dem Einsatz

  1. Vertrag prüfen: Liegt ein schriftlicher Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vor? Sind Einsatzort, Zeitraum, Tätigkeit, Qualifikation und Abrechnung eindeutig festgehalten?
  2. Dauer überwachen: Die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten muss je Person und Einsatz nachvollziehbar dokumentiert werden. Unterbrechungen und Stationswechsel gehören in dieselbe Übersicht.
  3. Equal Pay belegen: Vergleichsbedingungen, tarifliche Einordnung und relevante Zuschläge müssen prüfbar sein. Eine Rechnung ohne nachvollziehbare Vergütungslogik darf nicht freigegeben werden.
  4. Vergütungsdeckel berücksichtigen: Der in der vorgegebenen DKG-nahen Position genannte 1,5-fache Vergütungsdeckel gehört in die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Er ersetzt keine Prüfung nach dem AÜG.
  5. Einsatz vollständig dokumentieren: Stundennachweise, Einarbeitung, Unterweisung, Stationszuordnung und Freigaben kommen in eine gemeinsame Akte. Backup-Personal kann als Baustein in die Bedarfsermittlung einbezogen werden.

Verantwortung und Eskalation

Das Stammpersonal muss die Aufgaben der externen Kraft und die fachliche Ansprechperson kennen. Freie Mitarbeit oder Honorarverträge dürfen nicht so gestaltet sein, dass daraus tatsächlich verdeckte Arbeitnehmerüberlassung oder ein Scheinwerkvertrag entsteht. Bei Honorarärzten sind insbesondere die tatsächliche Eingliederung in Dienstplan und Weisungsstruktur zu prüfen.

Verstöße gegen das AÜG können Haftungs- und Organisationsfolgen auslösen. Zuständige Stellen, einschliesslich der Finanzkontrolle, können Verträge, Abrechnungen und reale Einsatzbedingungen abgleichen. Deshalb muss die Akte den Stationsalltag wahrheitsgemäß abbilden.

Für die Leitung: Ein wiederholter Verstoß ist ein Prozessproblem. Benennen Sie eine verantwortliche Person, setzen Sie eine Frist und dokumentieren Sie die Korrektur.

Eine Eskalationsmatrix schafft Verbindlichkeit. Einzelne formale Mängel werden korrigiert und durch Nachschulung abgesichert. Wiederholte Fehler erfordern die Freigabe durch Pflegedirektion und Personalabteilung. Kritische Qualifikations- oder Vertragsverstöße stoppen den Einsatz sofort, bis Rechts- und Versorgungsrisiken geklärt sind.

Strategische Empfehlung für die Personalplanung 2026

Leiharbeit bleibt sinnvoll, wenn eine Klinik kurzfristige Vakanzen überbrücken, saisonale Belastungsspitzen auffangen oder eine Spezialqualifikation ausserhalb des eigenen Kernportfolios abdecken muss. Für dauerhaft wiederkehrende Lücken ist sie die falsche Hauptstrategie. Dort überwiegen die Folgekosten für Einarbeitung, Teamstabilität und Arbeitgeberbindung.

Für die Planung 2026 empfehle ich eine monatliche Steuerung mit vier Kennzahlen. Die Klinik sollte sie nicht nur für das gesamte Haus, sondern je Station und relevanter Schicht auswerten.

Kennzahl Zielwert Auslöseschwelle Messintervall
Leiharbeitsquote je Station Hausintern festlegen Bei Überschreitung der definierten Stationsgrenze Monatlich
Durchschnittliche Überlassungsdauer So kurz wie versorgungsfachlich möglich Bei absehbarer Verstetigung des Einsatzes Monatlich
Übergabefehler im Verhältnis zur Stammbelegschaft Niedrig und trendstabil Bei auffälliger Häufung oder Qualitätsabweichung Monatlich
Kosten je Vollkraftäquivalent im Vergleich zum Poolmodell Unterhalb der externen Vergleichskosten Wenn ein internes Modell wirtschaftlich tragfähig wird Monatlich

Die 10-Prozent-Regel als Managementsignal

Sobald eine Station eine interne 10-Prozent-Leiharbeitsschwelle überschreitet, sollte die Klinik nicht einfach weitere externe Kräfte anfordern. Sie braucht eine Ursachenanalyse mit Maßnahmenkatalog. Zu prüfen sind Dienstplan, Ausfallgründe, Führungsspanne, Qualifikationsmix, Urlaubsplanung, Poolabdeckung und die Attraktivität der betreffenden Station.

Diese Schwelle ist eine interne Steuerungsentscheidung, kein allgemeiner gesetzlicher Grenzwert. Genau deshalb muss die Geschäftsführung sie verbindlich beschliessen und mit Verantwortlichkeiten hinterlegen. Die Kennzahlen werden erst wirksam, wenn aus ihnen konkrete Entscheidungen folgen.

Eine tragfähige Personalplanung verbindet eigenen Pool, Springerlogik, tarifliche Flexibilität und ausgewählte externe Unterstützung. Wer diese Elemente getrennt verwaltet, baut Parallelstrukturen auf. Wer sie gemeinsam steuert, kann Leiharbeit vom Dauerinstrument zum kontrollierten Sicherheitsnetz machen. Für die strategische Personalplanung im Gesundheitswesen ist diese Verzahnung der entscheidende Hebel.

Häufige Fragen zur Leiharbeit im Krankenhaus

Ist Arbeitnehmerüberlassung auch im ärztlichen Dienst zulässig

Ja. Arbeitnehmerüberlassung ist auch im ärztlichen Dienst möglich, wenn die AÜG-Vorgaben eingehalten werden. Praktisch ist der Einsatz anspruchsvoller, weil Facharztanerkennung, konkrete Weiterbildung, Verantwortungsbereiche und Haftungsfragen eng zusammenpassen müssen.

Die Klinik sollte deshalb vor der Buchung nicht nur Approbation und Fachgebiet prüfen. Sie muss auch klären, ob die ärztliche Qualifikation zum Dienst, zur Station, zur Rufbereitschaft und zur vorhandenen Aufsicht passt. Ein verfügbarer Arzt ist nicht automatisch für jede medizinische Funktion geeignet.

Welche Höchstüberlassungsdauer gilt

Grundsätzlich gilt eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, sofern zulässige tarifliche Regelungen keine Abweichung vorsehen. Die Frist muss personenbezogen und einsatzbezogen überwacht werden. Personalabteilungen sollten dafür ein zentrales Register führen, das Vertragsdaten, Unterbrechungen und Einsatzorte nachvollziehbar erfasst.

Die Frist ist nicht erst bei der Abrechnung relevant. Sie beeinflusst bereits die Einsatzplanung. Wenn eine Klinik absehen kann, dass eine externe Kraft dauerhaft benötigt wird, sollte sie frühzeitig über Poolaufbau, Festanstellung oder eine andere rechtlich passende Beschäftigungsform entscheiden.

Wie wird Leiharbeit in der Pflege korrekt abgerechnet

Jeder Einsatz braucht einen prüfbaren Stundennachweis. Zusätzlich sollte die Pflegekraft im Dienstplan mit einer separaten Personalnummer oder eindeutigem Status geführt werden, damit externe und interne Stunden nicht verwechselt werden.

Die Klinik sollte auch die dokumentierte Einarbeitungszeit, Zuschläge, Stationszuordnung und Freigabe der Stationsleitung prüfen. Rechnung, Dienstplan und tatsächlich geleistete Schicht müssen zusammenpassen. Abweichungen werden nicht durch nachträgliche Sammelbestätigungen geheilt.

Welche Vertrags- und Haftungsfragen sind kritisch

Kündigungsfristen, Abrufbedingungen, Ausfallregelungen und Ersatzgestellungen gehören in den Rahmenvertrag. Für die Klinik zählt außerdem, welche Folgen entstehen, wenn der Verleiher eine nicht passende Qualifikation liefert oder eine Pflegekraft auf einer dafür nicht freigegebenen Station eingesetzt wird.

Die Verantwortung für die Organisation vor Ort bleibt bei der Klinik. Sie muss Qualifikation, Einweisung, Delegation, Dokumentation und Ansprechpartner festlegen. Bei wiederholten Abweichungen darf die Klinik nicht nur die einzelne Rechnung zurückweisen. Sie sollte den Dienstleister sperren, den Vertrag prüfen und die interne Freigabekette korrigieren.


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